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Die Rolle des Aufsichtsrats hat einen erheblichen Wandel erfahren, der auch in der Unternehmenskommunikation seinen Niederschlag gefunden hat: Während Aufsichtsräte in früherer Zeit als Innenorgan im Hintergrund tätig waren, stehen Sie heute bisweilen als Kommunikatoren mit der Öffentlichkeit und Investoren in der ersten Reihe. Hierbei stellen sich zahlreiche Fragen an der Schnittstelle von Kommunikation und Recht, die Hill+Knowlton Strategies und EGO HUMRICH WYEN zusammen näher in den Blick nehmen werden.

Mit einer Anfrage zur Thematik Sammelklagen im Zusammenhang mit der „Dieselgate-Affäre“ bei Volkswagen hat das prmagazin die Pressearbeit verschiedener Kanzleien getestet. Das Ranking sieht EGO HUMRICH WYEN auf Platz 2:

  1. Hogan Lovells
  2. EGO HUMRICH WYEN
  3. Freshfields Bruckhaus Deringer
  4. Noerr
  5. Hengeler Mueller
  6. Allen & Overy
  7. CMS Hasche Sigle
  8. Gleiss Lutz
  9. Clifford Chance
  10. Taylor Wessing
  11. Linklaters

Die Kommunikation des Aufsichtsrats innerhalb der Gesellschaft beschränkt sich grundsätzlich auf den Vorstand. Insbesondere hat der Vorstand dem Aufsichtsrat die für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen im Rahmen der Berichtspflicht zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag befasst sich mit der aktuell diskutierten Frage, ob der Aufsichtsrat darüber hinaus berechtigt und ggf. verpflichtet ist, Informationen „am Vorstand vorbei“ von Mitarbeitern einzuholen.

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