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Die Kommunikation des Aufsichtsrats innerhalb der Gesellschaft beschränkt sich grundsätzlich auf den Vorstand. Insbesondere hat der Vorstand dem Aufsichtsrat die für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen im Rahmen der Berichtspflicht zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag befasst sich mit der aktuell diskutierten Frage, ob der Aufsichtsrat darüber hinaus berechtigt und ggf. verpflichtet ist, Informationen „am Vorstand vorbei“ von Mitarbeitern einzuholen.

EGO  HUMRICH  WYEN