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Isolierter Hinausformwechsel vor dem EuGH, Beitrag von Alexander Ego zu den Schlussanträgen von Generalanwältin Juliane Kokott in der Rs. C-106/16, in: DB 2017, 1318

Auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichtshofs erhält der EuGH Gelegenheit, der Reihe aufsehenerregender Urteile zur Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften eine weitere Leitentscheidung hinzuzufügen. Es geht um nicht weniger als die Grundsatzfrage, ob der Gründungsstaat auch grenzüberschreitende (Hinaus-) Formwechsel zulassen muss, die nicht mit einer tatsächlichen Niederlassung im Zielstaat einhergehen. Generalanwältin Juliane Kokott verneint dies. Alexander Ego beleuchtet die Schlussanträge vom 04. Mai 2017 in einer kritischen Anmerkung.

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